Suchen2021-11-12 Abschaffung des „§ 219a Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“Er verstößt gegen das Grundgesetz und greift in die Selbstbestimmung der Frau ein. Jede Frau hat das Recht, selbst zu entscheiden ob sie eine Schwangerschaft austragen möchte oder nicht. Nur die Frau selbst hat das Recht über Ihren Körper zu entscheiden und somit für oder gegen eine Schwangerschaft. https://www.eine-neue-partei.de/Programm/Weitere-Forderung/ Admin - 11:08:49 | Kommentar hinzufügen |
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