Menschen mit gesundheitlichen
Beeinträchtigungen
Gesundheitliche Einschränkungen können jeden treffen. Entweder am eigenen Leib oder bei Familienangehörigen. Viele können sich die Belastung einer Behinderung kaum vorstellen und das müssen Sie auch nicht, aber der Staat muss es. Eine Behinderung kann nie ausgeglichen werden, auch Geld kann hier meist nur lindern. Um Menschen und Familien mit einer Behinderung im Leben zu unterstützen braucht es eine breite Palette an staatlichen Hilfe.
- Bedingungslose - Grundsicherung für alle Behinderten die nicht für den Ersten Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Die Grundsicherung muss deutlich über den ALG II Sätzen liegen.
Kritik: ALG II ist für Menschen gedacht die theoretisch wieder in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden könnten. Das ist diesem Personenkreis aber ein Leben lang nicht möglich, das ist menschenunwürdig.
- Einkommen über Behindertenwerkstätten werden nicht mehr bei der Grundsicherung abgezogen. Sie werden aber bei der Rente berücksichtigt. (Siehe Rente)
- Vermögensgrenzen werden erheblich angehoben.
Kritik: Bei Menschen die niemals über ein Einkommen jenseits des ALG II Satzes verfügen auch noch die Sparsummen ein zu grenzen und im Wohle der Allgemeinheit zu verwerten ist einfach respektlos.
- Das Einkommen der Eltern wird nicht mehr bei der Grundsicherung behinderter Kinder angerechnet.
Kritik: Die physische und psychische Belastung von Eltern ist auch so schon immens. Sie dann auch noch mit den Kosten allein zu lassen erhöht den Druck erheblich. Eine Reduzierung der finanziellen Sorgen bringt wenigstens etwas Entlastung in den Familienalltag.
- Entlastung für Behinderte am ersten Arbeitsmarkt. Menschen die am ersten Arbeitsmarkt arbeiten können aber nicht voll erwerbstätig sind, bekommen einen fairen Lohnausgleich. Als wären Sie voll erwebstätig.
Kritik: Menschen mit Einschränkungen, die beispielsweise Ihrem Beruf nur halbtags nachgehen können werden zwar durch die Erwerbsminderungsrente aufgefangen aber nur geringfügig. Das widerspricht aber unserem Grundgesetz „Alle Menschen sind Gleich“. Wenn Jemand nur 50% arbeiten kann, sollten wir das anerkennen und Ihm die anderen 50% ausgleichen. Das sollte dann auch nicht über die Rentenkasse laufen sondern über den Staat und durch den Arbeitgeber, wie bei der Kurzarbeit ausgezahlt werden.