Er verstößt gegen das Grundgesetz und greift in die Selbstbestimmung der Frau ein. Jede Frau hat das Recht, selbst zu entscheiden ob sie eine Schwangerschaft austragen möchte oder nicht.
Der Paragraph greift nicht nur in die Schwangerschaft ein. Er hat auch Folgen für die Zeit nach der Geburt und dass ein Leben lang.
Wir wollen Frauen die Möglichkeit geben, sich ausführlich über die Risiken und Alternativen zu informieren sowohl im Internet als auch bei Fachärzten oder Hilfsorganisationen.
Eine Informationspflicht für Alternativen zu einer Abtreibung und den Hinweis auf regionale Beratungsstellen muss aber ein Bestandteil bleiben.
Nur die Frau selbst hat das Recht über Ihren Körper zu entscheiden und somit für oder gegen eine Schwangerschaft.